die Schaffung von Wohnungseigentum muß nur einen unter mehreren Betriebsgegenständen bilden, um als sonderausgabenbegünstigter Bauträger in Betracht zu kommen
§ 18 Abs 1 Z 3 lit a und b EStG 1988
die Schaffung von Wohnungseigentum muß nur einen unter mehreren Betriebsgegenständen bilden, um als sonderausgabenbegünstigter Bauträger in Betracht zu kommen
§ 18 Abs 1 Z 3 lit a und b EStG 1988