EStG § 7 Abs 1, § 10 Abs 1: Die Abnutzung eines antiquarischen Stilmöbels (Bücherwand aus der Biedermeierzeit) ist unter Bedachtnahme auf den historischen Wert und der damit verbundenen praktisch unbegrenzten Bereitschaft zur werterhaltenden Pflege zu vernachlässigen
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 496 Heft 17 v. 1.9.1997