§ 19 Abs 3 Z 2 lit a VfGG
§ 24 Abs 4 KStG 1988 idF StruktAnpG 1996
Die Anträge vom Februar 1997 auf Zuspruch der Kosten im Zusammenhang mit den Bescheidbeschwerden gegen die Bescheide betreffend Mindest-KöSt sind zurückzuweisen. Mit Erk vom 24. 1. 1997, G 388-391/96, , hat der VfGH die die einzelnen Bescheide tragende Bestimmung des § 24 Abs 4 KStG 1988 idF StruktAnpG 1996 als verfassungswidrig aufgehoben und - gestützt auf die Ermächtigung des Art 140 Abs 7 B-VG - ausgesprochen, dass die aufgehobene Bestimmung zum einen nicht mehr anzuwenden ist und zum anderen ihr normative Kraft hinsichtlich aller schon rechtskräftig gewordenen Bescheide verliert. Angesichts dessen ist der VfGH nicht mehr zuständig, über Anträge abzusprechen, die solche ihrer Wirkung verlustig gewordenen (Mindest-KöSt-)Bescheide betreffen.