sind ebenso wie die vom Erwerber im Zusammenhang mit der Rückabwicklung ungültiger Kaufverträge übernommene Verpflichtung zur Rückzahlung der Kaufpreise Teil der Gegenleistung
§ 1 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987
sind ebenso wie die vom Erwerber im Zusammenhang mit der Rückabwicklung ungültiger Kaufverträge übernommene Verpflichtung zur Rückzahlung der Kaufpreise Teil der Gegenleistung
§ 1 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987