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UStG § 2 Abs 1: Die nicht remunerierte Lehrauftragstätigkeit eines Universitätsassistenten an einem Institut, in dessen Institutsbetrieb er als Dienstnehmer eingegliedert ist, ist auch dann nicht selbständig,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 369 Heft 14 v. 15.7.1997

wenn für einzelne nicht geleistete Stunden kein Entgelt bezahlt wird

§ 2 Abs 1 UStG 1972

Die Tätigkeit eines Universitätsassistenten im Rahmen eines nicht remunerierten Lehrauftrages (im ggst Fall: im Ausmaß von 2 Wochenstunden) ist als nicht selbständige Tätigkeit einzustufen, wenn sie an dem Institut durchgeführt wird, an dem der Lehrbeauftragte als Dienstnehmer beschäftigt ist und eine Eingliederung in den Betrieb des Universitätsinstitutes auch hinsichtlich der Lehrbeauftragtentätigkeit vorliegt. Der Umstand, dass für einzelne nicht geleistete Stunden des Lehrauftrages kein Entgelt geleistet wird, ändert an dieser Beurteilung nichts.

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