vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Oberösterreichisches LustbarkeitsabgabeG § 16; LustbarkeitsabgabeO Linz § 16: Aufhebung der pauschalen Lustbarkeitsabgabe für Gleit- und Drehfahrten als gesetzwidrig

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 1997, 340 Heft 14 v. 15.7.1997

§ 16 Oö LustbarkeitsabgabeG 1979, LGBl 74

§ 16 LustbarkeitsabgabeO der Stadt Linz vom 22. 9. 1983

In § 16 Abs 2 Z 2 der LustbarkeitsabgabeO der Stadt Linz wird die Wortfolge „und ähnliche Darbietungen von Gleit- und Drehfahrten, wie Scooter, Autodrome, Hippodrome, Elektrodrome und dgl“ als gesetzwidrig aufgehoben. Die aufgehobene Verordnungsstelle normiert nämlich die Pflicht zur Entrichtung einer solchen pauschalen Lustbarkeitsabgabe, die das in § 16 Abs 1 Oö LustbarkeitsabgabeG - diese Gesetzesbestimmung enthält eine erschöpfende Regelung der steuerlich relevanten Volksbelustigungen und lässt dem Gemeindeverordnungsgeber keinen weiteren Raum - geregelte zulässige Höchstausmaß übersteigt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!