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Oberösterreichisches LustbarkeitsabgabeG § 17; LustbarkeitsabgabeO Linz § 17: Brieflosautomaten sind nicht geeignet, den Benützer zu unterhalten und sind daher nicht Spielautomaten ähnliche Apparate;

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 1997, 341 Heft 14 v. 15.7.1997

Aufhebung der Linzer LustbarkeitsabgabeO für Vorrichtungen zur Ausgabe von Losen als gesetzwidrig

§ 17 Oö LustbarkeitsabgabeG 1979, LGBl 74

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