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KVG § 18 Abs 1 Z 3, § 23 Abs 1: Die Steuerschuld für einen unter der aufschiebenden Bedingung der bankwesengesetzlichen Genehmigung geschlos­senen Aktienkaufvertrag entsteht im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 322 Heft 13 v. 1.7.1997

§ 18 Abs 1 Z 3 KVG

1. § 18 Abs 1 Z 3 KVG stellt bedingte Anschaffungsgeschäfte den (voll wirksamen) Anschaffungsgeschäften generell gleich.

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