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FLAG § 2 Abs 1 lit c, § 8 Abs 6; BAO § 183 Abs 4: Das von der FLD bei Entscheidung über den Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe einzuholende Gutachten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen ist ein der freien Beweiswürdigung unterliegendes Beweismittel;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 316 Heft 13 v. 1.7.1997

die Behörde hat dieses Gutachten dem Anspruchsberechtigten vor Erlassung des Berufungsbescheides vorzuhalten

§ 2 Abs 1 lit c FLAG

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