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GebG § 12, § 14 TP 6: Die mehrfache Erhebung der Eingabengebühr für einen neben einer Beschwerde an den UVS gestellten Verfahrenshilfeantrag ist nicht ausgeschlossen,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 317 Heft 13 v. 1.7.1997

weil der Verfahrenshilfeantrag nicht zur Stützung des Hauptantrages und der Wahrung der Parteienrechte dient

§ 12 GebG

§ 14 TP 6 GebG

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