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MinStG §§ 1, 3, 5, 6, § 16 Abs 2, § 19: Ein Erzeugungsbetrieb liegt vor, wenn Mineralöle miteinander oder mit anderen Stoffen vermischt werden und dadurch ein Mineralöl hergestellt wird;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 290 Heft 12 v. 15.6.1997

bei Vermischung von nicht mineralölsteuerpflichtigem Spindelöl mit Petroleum ist die Eigenschaft der Mischung als Mineralöl festzustellen; keine Abgabepflicht durch Wegbringen oder Verbrauch von außerhalb des räumlich abgegrenzten Erzeugungsbetriebes verbliebenen Mineralölen

§ 1 MinStG 1981

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