StPO § 281 Abs 1 Z 4: Ablehnung beantragter Beweisaufnahmen über das Vorliegen einer die hinterzogene Umsatzsteuerschuld auslösenden Zwischenabrechnung als unzulässige vorgreifende Beweiswürdigung
Erkenntnisse des OGHÖStZB 1997, 275 Heft 11 v. 1.6.1997