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Oberösterreichisches TourismusG § 35 Abs 1; BeitragsgruppenO 1992: Interessentenbeitrag für eine Krankenanstalt mit Öffentlichkeitsrecht

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 256 Heft 10 v. 15.5.1997

§ 35 Abs 1 OÖ TourismusG 1990, LGBl 1989/81

BeitragsgruppenO 1992, LGBl 54

1. Das Verständnis des Begriffes „Private Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten“ (Position 961.2 der Anlage 1 der OÖ BeitragsgruppenO 1992) lässt sich nicht auf öffentliche Krankenanstalten einschränken.

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