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Einräumung von Dienstbarkeiten an Grundstücken. Umsatzsteuerfreie Vermietung? (Schweisgut, SWK 30/2025, S. 1278)

Artikelrundschau Oktober 2025 - Teil 2Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2026/164ÖStZ 2026, 187 Heft 7 v. 14.4.2026

Nach nationalem Recht sei die Einräumung von Dienstbarkeiten an Grundstücken, wie zB Leitungsservituten, Wegerechten, Wasser- oder Weidegerechtigkeiten, zivilrechtlich von der Miete zu unterscheiden. Konsequenterweise seien daher Entgelte für Grunddienstbarkeiten nach dem UStG 1972 nicht begünstigt gewesen. Mit dem UStG 1994 müsse nun auch Ö entsprechend der Auffassung des EuGH zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der MS für die Anwendung von Steuerbefreiungen nach der MwStSyst-RL autonome unionsrechtliche Begriffe verwenden. Damit stelle sich die Frage, ob die Einräumung von Dienstbarkeitsrechten an Grundstücken gem § 6 Abs 1 Z 16 UStG 1994 unter Beachtung der unionsrechtlichen Begriffe von der Umsatzsteuer befreit sei.

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