Die Frage, ab wann ein Produktionsbetrieb iSd § 2 Abs 1 EAVG vorliege, sei gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Der Beitrag beleuchtet hierzu Rsp, Verwaltungspraxis und Literatur und schlägt eine mögliche Neufassung der Bestimmung vor. Diese beinhalte die Einführung widerlegbarer Vermutungen, die sich an Umsatzschwellen orientieren und den jeweiligen Umsatz des Betriebs berücksichtigen.

