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Bestimmung des "Schwerpunkts" nach § 2 Abs 1 EAVG: Vorschlag einer gesetzlichen Neufassung mit widerlegbaren Umsatzschwellen (Bieber/Asadi, taxlex 2025/66, S. 298)

Artikelrundschau Oktober 2025 - Teil 2Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2026/163ÖStZ 2026, 187 Heft 7 v. 14.4.2026

Die Frage, ab wann ein Produktionsbetrieb iSd § 2 Abs 1 EAVG vorliege, sei gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Der Beitrag beleuchtet hierzu Rsp, Verwaltungspraxis und Literatur und schlägt eine mögliche Neufassung der Bestimmung vor. Diese beinhalte die Einführung widerlegbarer Vermutungen, die sich an Umsatzschwellen orientieren und den jeweiligen Umsatz des Betriebs berücksichtigen.

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