Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) habe in einer zweistufigen Studie die Akzeptanz und den praktischen Nutzen der Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) für den Einzelabschluss in D untersucht. Die Ergebnisse einer Stichprobe von 827 Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branche würden zeigen, dass Unternehmen, die bereits IFRS anwenden, ein potenzielles Wahlrecht zur Anwendung der IFRS für den Einzelabschluss überwiegend positiv sehen und dieses mehrheitlich auch nutzen, während nur nach HGB Bilanzierende zurückhaltender reagieren würden. Ein bedingtes Wahlrecht könnte als Kompromiss dienen, indem es IFRS-Anwendern Vorteile eröffne und gleichzeitig Nachteile für HGB-Bilanzierer vermeide. Im Rahmen einer Fallstudie sei aufbauend auf den Ergebnissen der Befragung untersucht worden, wie die Ausgestaltung des Wahlrechts die Effektivität und Effizienz der Finanzberichterstattung in D verbessern könnte.

