Das steuerliche Problem mit Bürgschaftsübernahmen eines Gesellschafters zugunsten seiner Gesellschaft und vice versa sei längst kein neues. Über die letzten Jahrzehnte habe sich der VwGH wiederholt mit diesem Thema auseinanderzusetzen gehabt. In seinem jüngsten Erk zu der Sache setze der VwGH jedoch einen etwas anderen Fokus und nähere sich mit dieser Lösung dem BFH an. Der Beitrag untersucht diese Entscheidung und setzt sie zu der bisherigen Rsp sowie der Linie des BFH in Bezug.

