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Bühne frei für Echtzeitüberweisungen und Empfängernamen-Überprüfung. Neuerungen ab dem 9. Oktober 2025 (Wild, SWK 29/2025, S. 1234)

Artikelrundschau Oktober 2025 - Teil 1Allgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2026/125ÖStZ 2026, 163 Heft 6 v. 30.3.2026

Der 9. 10. 2025 sei ein wichtiger Stichtag für den europäischen Zahlungsverkehr: Ab diesem Tag müssten alle im Euro-Raum ansässigen Zahlungsdienstleister Echtzeitüberweisungen (in Euro-Währung) sowohl entgegennehmen wie auch versenden können. Da seitens der Zahlungsdienstleister einige technische Vorarbeiten zu leisten seien, erfolge das Inkrafttreten gestaffelt.

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