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Einzelfragen zur Berechnung der Kammerumlage 1. Aspekte zur Freigrenze und zur allgemeinen Berechnungsmethode (Kuderer, SWK 27/2025, S. 1173)

Artikelrundschau September 2025 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2026/83ÖStZ 2026, 97 Heft 4 v. 27.2.2026

Das Wirtschaftskammergesetz (WKG) verweise iZm der Berechnung der Kammerumlage 1 auf die Bestimmungen des UStG. Aus diesem Grund gelte es zu analysieren, welche umsatzsteuerrechtlichen Transaktionen insb iBa die Freigrenze iHv 150.000 € und auf die allg Berechnungsmethode iSd § 122 Abs 1 WKG auch für Kammerumlagezwecke relevant seien. Hiervon betroffen seien auch Sonderthemen wie etwa die umsatzsteuerrechtli-

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