In seinem Beitrag "Medienberichte als sonstige Bekanntgabe, die zu einer Abgabenerhöhung führen" (ZWF 2025, 40) vertrete Kastner die Ansicht, dass bei entsprechender medialer Berichterstattung eine Selbstanzeige nur dann strafbefreiende Wirkung entfalten solle, wenn es zur Festsetzung und Entrichtung der Abgabenerhöhung gem § 29 Abs 6 FinStrG komme. Dazu wird im Beitrag Stellung bezogen.

