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Es bleibt dabei: Mitarbeiterrabatt gilt auch für ehemalige Arbeitnehmer. VwGH sieht auch Pensionisten vom Begünstigtenkreis erfasst (Schuster, SWK 22/2025, S. 977)

Artikelrundschau August 2025 - Teil 2Nichtselbstständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2026/52ÖStZ 2026, 71 Heft 3 v. 17.2.2026

Wie der VwGH (27. 5. 2025, Ro 2025/15/0004) zu Recht erkannt habe, seien auch Pensionisten im Begünstigtenkreis für Mitarbeiterrabatte zu sehen. Damit sei eine langjährige Diskussion beendet und die bisherige Erlassmeinung widerlegt worden.

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