In den vergangenen Jahren sei in der EU ein umfassender regulatorischer Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (NaBe) geschaffen worden, der auch deren externe inhaltliche Prüfung umfasse. Konkret sei im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zunächst eine Prüfpflicht mit begrenzter Sicherheit eingeführt worden. Auf lange Sicht sehe die RL jedoch vor, die Prüfungssicherheit des/der Prüfers/Prüferin zur NaBe auf das gleiche Niveau wie bei der finanziellen Berichterstattung anzuheben. Demnach habe die Europäische Kommission bis spätestens 1. 10. 2028 zu beurteilen, ob ein Übergang zur hinreichenden Prüfungssicherheit für Unternehmen und Prüfer:innen möglich wäre, und ggf mittels delegierter Rechtsakte entsprechende Prüfungsstandards anzunehmen.

