Am 30. 6. 2025 sei das BBG 2025 im BGBl kundgemacht worden. Aufgrund der angespannten Lage des österr Staatshaushaltes komme es insb zu Verschärfungen bei der Grunderwerbsteuer (GrESt) iZm der Übertragung von Anteilen an grundstücksbesitzenden Kapital- und Personengesellschaften (Share Deals). Zudem sei der Begriff der Immobiliengesellschaft neu eingeführt worden, deren unmittelbare und mittelbare Anteilsvereinigung und -übertragung zukünftig einer erhöhten GrESt-Belastung unterliege. Die Autoren geben einen ersten Überblick über die wesentlichen Änderungen des GrEStG. Laut Aussagen von Vertretern des BMF sei im Laufe des Jahres 2025 mit einer BMF-Information zu Zweifelsfragen iZm der neuen Rechtslage zu rechnen. Im Beitrag werden Zweifelsfragen aufgeworfen und Lösungsvorschläge diskutiert.

