Am 30. 4. 2025 habe der EuGH endlich eine lang erwartete Entscheidung in der Rs Finanzamt für Großbetriebe gegen Franklin Mutual Series Funds getätigt und bestätigt, dass die österr Gesetzgebung nicht gegen den freien Kapitalverkehr verstoße, wenn sie einer ausländischen Investmentgesellschaft, die objektiv mit einem OGAW ("Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren") vergleichbar sei, die Erstattung der Quellensteuer verweigere. Bendlinger und Romstorfer kommen zu dem Schluss, dass trotz der Bestätigung durch den EuGH noch offene Fragen zur steuerlichen Behandlung ausländischer OGA und REITs in Ö bestünden und dass das österr Recht möglicherweise noch nicht vollständig mit den Grundfreiheiten im Einklang stehe.

