Mit dem Regierungsprogramm 2025-2029 seien auch Überlegungen zu Änderungen des UGB präsentiert worden. Der Beitrag analysiert diese Überlegungen zur Neubewertung von Grund und Boden sowie zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie die dazu ggf erforderlichen zusätzlichen legistischen Maßnahmen.

