Der vorliegende Beitrag stellt die Übergangsvorschrift (§ 124b Z 480 EStG) zur Erhöhung des Investitionsfreibetrags vor. Eingangs soll die im Initiativantrag formulierte Übergangsregelung erläutert werden, bevor im Anschluss die Höchstbetragsregelung und die Verschiebungsmöglichkeiten, die infolge des Abänderungsantrags ergänzend hinzukamen, erörtert und anhand von Beispielen verdeutlicht werden.

