Der Arbeitsbehelf diene der Berechnung der Körperschaftsteuer für das Jahr 2024. Er basiere auf der Gesetzeslage zum 15. 10. 2024. Das Autorenteam konzentriert sich auf die wesentlichen Aspekte der unter § 7 Abs 3 KStG fallenden Körperschaften. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit deckt die Checkliste die in der Praxis häufigsten Themen weitestgehend ab.

