In der Beratungspraxis bekomme der Autor immer wieder die Frage, ob es sinnvoll sei, die Alterspension bei Ausübung einer weiteren Erwerbstätigkeit aufzuschieben. Der Artikel gibt Entscheidungshilfen betreffend Beantragung bzw Nichtbeantragung der Alterspension bei Weiterarbeit nach Erreichen des Alterspensionsalters. Darüber hinaus bietet er einen kurzen Überblick über die "Begünstigungen" betreffend Beschäftigung von "älteren" Dienstnehmern.

