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Mitarbeiterrabatt gilt auch für ehemalige Arbeitnehmer. BFG widerspricht Erlassmeinung (Schuster, SWK 32-33/2024, S. 1336)

Artikelrundschau November 2024 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2025/149ÖStZ 2025, 175 Heft 7 v. 15.4.2025

Das BFG habe erneut ausgesprochen, dass der Begriff "Arbeitnehmer" einheitlich auszulegen sei und keine Differenzierung, zB für die Anwendung von Mitarbeiterrabatten, kenne. Diese Entscheidung biete eine Gelegenheit, auch über weitere Fragen nachzudenken (BFG 15. 10. 2024, RV/3100422/2024).

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