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Die Operation in einer Privatklinik als (k)eine außergewöhnliche Belastung. Verwaltungspraxis und BFG stellen hohe Voraussetzungen an den Nachweis des triftigen medizinischen Grundes (Endfellner, SKW 31/2024, S. 1286)

Artikelrundschau November 2024 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2025/148ÖStZ 2025, 175 Heft 7 v. 15.4.2025

Stpfl würden sich in Privatkliniken operieren lassen, weil aus ihrer subjektiven Sicht medizinische Gründe entscheidend seien. Dies seien zB kürzere Wartezeiten oder das Vertrauen zum behandelnden Arzt. Das allein sei allerdings noch kein triftiger medizinischer Grund, der eine außergewöhnliche Belastung iSd §§ 34 f EStG vermittle.

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