Mit dem ÖkoStRefG 2022 Teil I sei ab dem Veranlagungsjahr 2022 in § 3 Abs 1 Z 35 EStG eine Steuerbefreiung für an Arbeitnehmer gezahlte Gewinnbeteiligungen eingeführt worden. Das BFG habe sich kürzlich in zwei Entscheidungen, die einander auf den ersten Blick zu widersprechen schienen, mit dieser Steuerbefreiung befasst.

