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Aufschiebende Wirkung nach § 30 Abs 2 VwGG über Antrag der Abgabenbehörde (Lang, AVR 5/2024, S. 195)

Artikelrundschau Oktober 2024 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2025/93ÖStZ 2025, 95 Heft 4 v. 28.2.2025

Im Fachschrifttum gehe es bei der aufschiebenden Wirkung von Revisionen meist um die Perspektive "privater" Parteien. Häufig würden aber auch mit Amtsrevisionen Anträge nach § 30 Abs 2 VwGG verbunden. Beispiele dafür fänden sich ua im Abgabenrecht: BFG und VwGH müssten sich gar nicht so selten mit der Frage beschäftigen, ob der vor dem Verwaltungsgericht erfolgreichen "privaten" Partei für die Dauer des von der Abgabenbehörde angestrengten Verfahrens vor dem VwGH die von ihr erstrittenen Abgabenbeträge vorenthalten werden dürften. Die Rsp zeige in diesen Fällen bei der Anwendung der auf "private" Parteien zugeschnittenen Vorschrift des § 30 Abs 2 VwGG gelegentlich Unsicherheiten. Mitunter seien auch Wertungswidersprüche zu konstatieren.

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