Zum 1. 9. 2025 würden Amtsgeheimnis und Auskunftspflicht durch das im neuen Art 22a B-VG geregelte Grundrecht auf Informationsfreiheit und das Informationsfreiheitsgesetz ersetzt. Der Beitrag gibt einen Überblick über die neue Rechtslage.
Zum 1. 9. 2025 würden Amtsgeheimnis und Auskunftspflicht durch das im neuen Art 22a B-VG geregelte Grundrecht auf Informationsfreiheit und das Informationsfreiheitsgesetz ersetzt. Der Beitrag gibt einen Überblick über die neue Rechtslage.
