Inwieweit Einlageleistungen in eine Personen- oder Kapitalgesellschaft einen umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch darstellen würden, sei teilweise umstritten. Im Beitrag wird auf Basis der Rsp des EuGH zu einzelnen Aspekten dieser Problemstellung und auf der Grundlage allgemeiner unionsrechtlicher Grundsätze der Mehrwertsteuer eine tragfähige und konsistente Gesamtlösung erarbeitet.

