Kürzlich sei die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Meldung einer Umgründung nach § 13 Abs 1 UmgrStG (UmgrMV) im BGBl veröffentlicht worden. Die Verordnung sehe einheitliche und standardisierte Vorgaben für die Meldung einer Umgründung bei Finanzamtszuständigkeit vor ("strukturierte Meldung") und sei daher für die Umgründungspraxis von großer Bedeutung. Der Beitrag gibt einen Überblick zu den Hintergründen sowie den neuen Vorgaben der UmgrMV.

