Die ImmoESt-Bemessungsgrundlage hänge davon ab, ob ein Grundstück dem Altvermögen oder dem Neuvermögen zuzuordnen sei. Würden an Altgebäuden nach dem 31. 3. 2012 Baumaßnahmen getätigt, könne das Neuvermögen zur Folge haben.
Die ImmoESt-Bemessungsgrundlage hänge davon ab, ob ein Grundstück dem Altvermögen oder dem Neuvermögen zuzuordnen sei. Würden an Altgebäuden nach dem 31. 3. 2012 Baumaßnahmen getätigt, könne das Neuvermögen zur Folge haben.
