Art 56 des BBG 2025 (Änderung des EStG) sehe die Einführung eines "Umwidmungszuschlags" vor, wenn ein nach dem 31. 12. 2024 umgewidmetes Grundstück nach dem 30. 6. 2025 veräußert werde. Die Regelung wird im Beitrag kritisch beleuchtet.
Art 56 des BBG 2025 (Änderung des EStG) sehe die Einführung eines "Umwidmungszuschlags" vor, wenn ein nach dem 31. 12. 2024 umgewidmetes Grundstück nach dem 30. 6. 2025 veräußert werde. Die Regelung wird im Beitrag kritisch beleuchtet.
