Der Beitrag behandelt eine vor Kurzem in der Lit zum KommStG 1993 aufgeworfene Rechtsfrage, nämlich Aufforderungen zur Einreichung von unterjährigen Steuererklärungen als Reaktion auf die unterlassene Bekanntgabe des selbst berechneten Abgabenbetrags und deren Nichtentrichtung. Weiters werden alternative Vorgangsweisen behandelt.

