Mit dem AbgÄG 2024 und dem PrAG 2025 seien die in der RL 2020/285/EU genannten umsatzsteuerlichen Sonderregelungen für Kleinunternehmer in nationales Recht umgesetzt worden. Die Umsetzung habe zu grundlegenden Änderungen hinsichtlich des Anwendungsbereichs und der betragsmäßigen Grenze der Kleinunternehmerregelung geführt. Darüber hinaus sei ein Verfahren für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerbefreiung innerhalb der EU durch inländische Unternehmer vorgesehen worden. Im Zuge dieser Änderungen sei der Anwendungsbereich der vereinfachten Rechnungslegung gem § 11 Abs 6 UStG für Kleinunternehmer erweitert worden. Seit dem 1. 1. 2025 könne diese unabhängig vom Rechnungsbetrag angewendet werden, sofern die Kleinunternehmerregelung gem § 6 Abs 1 Z 27 UStG in Anspruch genommen werde.

