Mit 1. 9. 2025 werde das Amtsgeheimnis abgeschafft und durch das Grundrecht auf Informationsfreiheit ersetzt. Dies stelle einen Paradigmenwechsel dar, der auch Auswirkungen im Bereich des Finanzstrafrechts habe.
Mit 1. 9. 2025 werde das Amtsgeheimnis abgeschafft und durch das Grundrecht auf Informationsfreiheit ersetzt. Dies stelle einen Paradigmenwechsel dar, der auch Auswirkungen im Bereich des Finanzstrafrechts habe.
