Im Regierungsprogramm der letzten Bundesregierung (Legislaturperiode 2020-2024) wurde die Schaffung einer neuen Kapitalgesellschaftsform angekündigt, die für Start-ups und Gründer:innen in der Frühphase eine (auch international) wettbewerbsfähige Option bieten sollte. Im Bundesministerium für Justiz wurde deshalb eine entsprechende Arbeitsgruppe eingerichtet. In dieser Arbeitsgruppe waren Vertreter:innen der Rechtswissenschaft sowie Expert:innen aus der Wirtschaft und der juristischen Praxis vertreten. Für die spezifischen Bedürfnisse von Start-ups und anderen innovativen Unternehmen eignete sich va die Rechtsform der GmbH, die sehr weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten im Gesellschaftsvertrag bietet. Es lag daher nahe, als Ausgangspunkt für die neue Kapitalgesellschaft das Recht der GmbH zu wählen und dieses sodann in mehreren Bereichen nach dem Vorbild des Aktienrechts zu modifizieren.

