Im Zusammenhang mit den tw erfolgten Mehrfacherstattungen an KESt bei cum/ex-Transaktionen setzte sich das BFG (21. 2. 2025, RV/7103761/2024) damit auseinander, ob der bescheidmäßigen Erledigung von Rückerstattungsanträgen die (Festsetzungs)Verjährung entgegensteht.

