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Signaturkarten verlieren ihre Gültigkeit. Handlungsbedarf spätestens im Mai 2027 (Knasmüller, SWK 17/2025, S. 808)

Artikelrundschau Juni 2025 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-TajalliÖStZ 2025/560ÖStZ 2025, 572 Heft 21 v. 10.11.2025

Die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) schreibe zertifizierte Signaturerstellungseinheiten vor. Einige davon verlieren aktuell aufgrund eines Sicherheitsproblems ihre Gültigkeit. Dank einer großzügigen Übergangsregelung sei zwar aktuell kein Handlungsbedarf gegeben, dieser komme aber 2027 jedenfalls.

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