Mit 1. 4. 2025 sei nicht nur die motorbezogene Versicherungssteuer für reine E-Autos in Kraft gesetzt (siehe BGBl I 7/2025, 18. 3. 2025), sondern auch die Steuerbefreiung für den "elektrischen" Anteil bei Hybridfahrzeugen gestrichen worden. Der Beitrag beschäftigt sich näher mit der Thematik "Hybridfahrzeuge".

