Das Omnibus-Paket der EU beinhalte ua wesentliche Vorschläge zur Anpassung der Nachhaltigkeitsberichtsvorschriften. Diese sollten - insb für KMU - für mehr Verhältnismäßigkeit sorgen und die Umsetzbarkeit für Unternehmen erleichtern. Die Vorgaben für Unternehmen sollten in den folgenden Berichtsbereichen vereinfacht werden: 1. Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD und EU-Taxonomie), 2. Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette (CSDDD) und 3. CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Da die CSRD in Ö noch nicht umgesetzt sei, das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) erst als Ministerialentwurf vorliege und Omnibus jetzt vieles wieder entschärfen solle, seien Unternehmen sowie insb Vorstände und Aufsichtsräte aktuell mit großen rechtlichen Unsicherheiten konfrontiert. Der Beitrag fasst die Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zusammen, erläutert, was Aufsichtsräte über die neuen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wissen sollten und diskutiert, ob die Regelungen der CSRD und des Omnibus-Pakets bereits ohne Umsetzung in nationales Recht Anwendung finden müssen.

