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Eine kritische Würdigung des ersten Omnibus-Vereinfachungspakets (Teil 2) (Limberg/Pfanner, RWZ 2025/27, S. 141)

Artikelrundschau Mai 2025 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung (Bilanzierung)MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2025/531ÖStZ 2025, 546 Heft 20 v. 21.10.2025

Das Omnibus-Vereinfachungspaket I, das am 26. 2. 2025 von der Europäischen Kommission veröffentlicht worden sei und die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken solle, sehe umfangreiche Änderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (NaBe) europäischer Unternehmen vor. Konkret umfasse das Omnibus-Paket I zwei Änderungs-RL und eine delegierte Änderungs-VO. Der Entwurf der ersten Änderungs-RL (COM[2025] 80 final), auch als "Stop the clock Proposal" bezeichnet, befasse sich mit dem zeitlichen Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (RL 2022/2464/EU ; CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (RL 2024/1760/EU ; CSDDD). Das Stop the clock Proposal sei mittlerweile im ABl der EU als RL 2025/794/EU veröffentlicht worden. Der Entwurf zur zweiten Änderungs-RL (COM[2025] 81 final), auch "Content Proposal" genannt, setze sich mit inhaltlichen Änderungen der CSRD, der CSDDD, der Abschlussprüfungs-RL (RL 2006/43/EG ) und der Bilanz-RL (RL 2013/34/EU ) auseinander. Die delegierte Änderungs-VO (COM[2025] 87 final) betreffe das CO2-Grenzausgleichssystem (VO 2023/956/EU , Carbon Border Adjustment Mechanism; CBAM).

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