Die CSRD der EU sehe ein MS-Wahlrecht vor, wonach die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichterstattungen nicht nur Wirtschaftsprüfern, sondern auch sog "unabhängigen Erbringern von Bestätigungsleistungen" übertragen werden könne. Ursprünglich seien die MS verpflichtet gewesen, die RL bis zum 6. 7. 2024 in nationales Recht umzusetzen. Allerdings sei die CSRD bisher von acht der 27 EU-MS noch nicht umgesetzt worden (Stand: 15. 4. 2025), darunter D und Ö. Die Entscheidung über die Ausübung des MS-Wahlrechts stehe somit in diesen Rechtsräumen noch aus. Davon unabhängig würden Nachhaltigkeitsberichte schon lange auf freiwilliger Grundlage erstellt und zT auch geprüft. Neben Wirtschaftsprüfern würden auch andere unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen solche Prüfungsleistungen anbieten. Im Beitrag wird auf der Grundlage von sechs Fallbeispielen aufgezeigt, wie alternative Prüfungsdienstleister derartige Prüfungen durchführen.

