Der Beitrag setzt sich mit dem Deliktsgerichtsstand nach Art 7 Nr 2 EuGVVO bei Klagen zur Geltendmachung abgetretener Schadenersatzforderungen aus Online-Glücksspielverlusten auseinander. Im Fokus ist die Lokalisierung des Schadenseintrittsorts, der für die Frage der internationalen Zuständigkeit Art 7 Nr 2 EuGVVO maßgeblich sei. Anhand der europarechtlichen Vorgaben und der Rsp des EuGH werden die Judikaturlinien des OGH iZm der Geltendmachung abgetretener Schadenersatzforderungen aus Online-Glücksspielverlusten einer kritischen Würdigung unterzogen. Abschließend wird ein kurzer Ausblick auf das derzeit anhängige Vorabentscheidungsverfahren C-77/24, Wunner, gegeben, in welchem dem EuGH ua Fragen zur Lokalisierung des Erfolgsorts (nach Art 4 Abs 1 Rom II-VO) bei Online-Glücksspielverlusten in einer "Geschäftsführerhaftungsklage" vorgelegt worden seien.

