Nachdem Ende vergangenen Jahres der Begutachtungsentwurf für die GebR 2025 veröffentlicht worden sei, liege nun deren finale Fassung mit Gültigkeit ab 1. 4. 2025 vor. Aus diesem Anlass wird im Beitrag ein Überblick über die wesentlichsten Neuerungen in der Auslegung des GebG durch die FinanzVw dargelegt, wobei der Fokus auf jene Ausschnitte gelegt wird, welche für die Rechtsgeschäftsgebühren gem § 33 GebG von Relevanz sind - und auch darauf, was nicht enthalten ist, jedoch zur Schaffung von Rechtssicherheit wünschenswert gewesen wäre.

