Ansässigkeitsbescheinigungen seien in der Praxis zentral für die Anwendung von DBA. Sie würden Stpfl als Glaubhaftmachung ihrer Ansässigkeit in einem Staat dienen und würden von der Steuerverwaltung des Ansässigkeitsstaats ausgestellt, um bei Vorlage im DBA-Partnerstaat die aufgrund eines DBA bestehenden Vorteile geltend machen zu können - in den allermeisten Fällen zur Inanspruchnahme reduzierter Quellensteuern. Derzeit gebe es keine einheitlichen Vorlagen für solche Ansässigkeitsbescheinigungen und auch deren Form (in Papier oder elektronisch) sei von Land zu Land unterschiedlich. Die jüngst verabschiedete FASTER-RL der EU solle hier zumindest im Binnenmarkt Abhilfe schaffen. Die Autorin und der Autor geben einen Überblick über die geltende Rechtslage und Verwaltungspraxis in Ö sowie einen Ausblick auf die anstehenden Änderungen aufgrund der EU-Vorgaben.

